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Hinweise zum Umgang mit der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV)

Die Neufassung der TÄHAV wurde am 01.03.2018 in Kraft gesetzt mit dem Ziel, die Entwicklung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen in der Tiermedizin zu begrenzen. In Verbindung mit der in diesem Zuge geschaffenen Antibiogrammpflicht führen wir Tabellen mit den derzeit verfügbaren Methoden und Grenzwerten zur Empfindlichkeitsbestimmung bei tierpathogenen Bakterien.

Die Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) wurde auf Grundlage der „Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln“ (Antibiotika-Leitlinien) überarbeitet, um die weitere Entwicklung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen zu begrenzen.

Die Neufassung der TÄHAV trat am 01.03.2018 in Kraft und schreibt in bestimmten Fällen die Erstellung oder das Erstellen lassen eines Antibiogramms durch den Tierarzt vor. Ein solches Antibiogramm dient der realistischen Einschätzung des zu erwartenden Therapieerfolgs durch antibakterielle Wirkstoffe. Es ermöglicht also dem Tierarzt, gezielt einen Wirkstoff für die Behandlung auszuwählen, für den eine Wirksamkeit in Bezug auf den vorliegenden Krankheitserreger auch anzunehmen ist - der Erreger also sensitiv für diesen ist. Im Gegenzug können solche Wirkstoffe ausgeschlossen werden, bei denen nicht von einer Wirksamkeit auszugehen ist - gegen die der Erreger also resistent ist. Diese Informationen können allerdings nur dann zuverlässig abgeleitet werden, wenn das Antibiogramm nach festgelegten Standards erstellt wird und verlässliche Bewertungsmaßstäbe für die Beurteilung der Ergebnisse vorhanden sind. So muss der Erreger für die Erstellung eines Antibiogrammes in Reinkultur vorliegen, und es muss genau nach der Durchführungsvorschrift verfahren worden sein, zu der die klinischen Grenzwerte gehören, auf Basis derer die Interpretation der Ergebnisse erfolgt.

Wir führen in Verbindung mit der Antibiogrammpflicht in Bezug auf § 12c Absatz 2 Nummer 3 Tabellen mit den derzeit verfügbaren Methoden und Grenzwerten zur Empfindlichkeitsbestimmung bei tierpathogenen Bakterien. Diese Tabellen werden jährlich von uns aktualisiert. Hinweise zum Umgang mit der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV)