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Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturanteile

Bei zugelassenen Pflanzenschutzmitteln mit Anwendungsbestimmungen, die auf das Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturanteile (VKS) verweisen, ist die entsprechende Eintragung der Gemeinde zu berücksichtigen, in der die zu behandelnde Fläche (auch anteilig) liegt. Das BVL gibt die Eintragungen der Gemeinden verbindlich im Bundesanzeiger bekannt. Das Julius Kühn-Institut (JKI) stellt dazu eine interaktive Kartenanwendung zur Verfügung. Mit dieser ist es möglich, deutschlandweit die Eintragung der Gemeinde nachzuvollziehen.

Das Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturanteile (VKS)

Generell gilt, dass Pflanzenschutzmittel bei der Anwendung durch Abdrift und Verflüchtigung verfrachtet werden können. Die Mittel können so in Feldsäume und auf angrenzende Flächen gelangen. Die Zulassungsbehörden prüfen deshalb, ob auf diese Weise Tiere und Pflanzen in benachbarten Biotopen geschädigt werden können.

Wie sich ein Mittel auf die Flora und Fauna auswirkt, hängt auch von den örtlichen Gegebenheiten ab. Naturbetonte und reich strukturierte Klein- und Saumstrukturen bieten Rückzugsmöglichkeiten für Tiere und Pflanzen und wirken sich positiv auf Wiedererholung und Wiederbesiedlung aus. Im Unterschied hierzu tragen intensiv genutzte Agrarlandschaften mit vielen großen Feldern weniger zur Wiedererholung und Wiederbesiedlung bei. Um diesen unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten in der Zulassung von Pflanzenschutzmittel Rechnung zu tragen, wurde im Jahr 2002 ein erstes Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturanteile (VKS) eingeführt und seitdem weiterentwickelt.

Die Ausweisung der entsprechenden Gebiete erfolgt durch das Julius Kühn-Institut, das mit Hilfe geografischer Informationssysteme den Anteil an Kleinstrukturen bestimmt und mit dem Sollwert vergleicht. Das JKI hat die zugrundeliegende aktuell geltende Methode auf seiner Homepage veröffentlicht. Deutschlandweit steht eine Übersicht der Ausstattung mit Kleinstrukturen in 1 km² großen Kacheln („Hexagonen“) zur Verfügung. Für jede dieser Kacheln kann eine Aussage zur Ausstattung getroffen werden. Die Aussage „Ausstattung mit Kleinstrukturen ausreichend/nicht ausreichend“ bezieht sich weiterhin auf die ganze Gemeinde. Für jede Gemeinde kann eingesehen werden, wie viele weitere Kacheln eine bessere Ausstattung benötigen, um die Einstufung der gesamten Gemeinde zu ändern. Das BVL hat zur Information ein entsprechendes Informationsmodul zur Ergänzung der Folienserie Pflanzenschutz und Naturhaushalt erstellt.

Für die jährliche Aktualisierung dieses Verzeichnisses können die Länder Daten bereitstellen. Zu den Details des Nachmeldeverfahrens informiert das JKI auf seiner Homepage.

Hinweise für die Anwendung

In den Anwendungsbestimmungen ist festgelegt, dass auf den Mindestabstand bzw. die abdriftmindernde Technik verzichtet werden kann, wenn das Mittel in einem Gebiet angewendet wird, das mit einem ausreichend hohen Anteil an Kleinstrukturen ausgestattet ist.

Das BVL empfiehlt dennoch grundsätzlich immer Säume und Kleinstrukturen z. B. Kleingehölze oder Blühstreifen zu schützen, besonders durch den in vielen Fällen verhältnismäßigen einfachen Einsatz von abdriftmindernder Technik. Entsprechend der Empfehlung des Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz kann so der Erhalt und die Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft unterstützt werden. Verwenden Sie für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln deshalb in Flächenkulturen Spritz und Sprühgeräte, die im Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ des Julius Kühn-Instituts eingetragen sind. Halten Sie bei der Anwendung die erforderlichen Verwendungsbestimmungen (z. B. Spritzdruck, Zielflächenabstand, Wasseraufwandmenge, Fahrgeschwindigkeit) ein. Dies trägt dazu bei, wichtige Nutzorganismen und ökologische Infrastrukturen zu schützen. Benachbarte Flächen wie Feldsäume und Hecken können so als Lebensraum und Rückzugsfläche für Tiere und Pflanzen der Agrarlandschaft erhalten und gestärkt werden.

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