Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Die aktuell geltenden Datenanforderungen sind in der Verordnung (EU) Nr. 283/2013 für Wirkstoffe und - im Falle des Rückstandsverhaltens - für Pflanzenschutzmittel beschrieben. Die zugehörigen Prüfmethoden und Leitliniendokumente ergeben sich aus der Mitteilung 2013/C 95/01 der Kommission. Im Internetangebot der Europäischen Kommission sind auch die in der Vergangenheit verwendeten und für eine Übergangszeit noch gültigen Leitlinien aufgeführt. Von diesen Dokumenten werden in der genannten Mitteilung nur noch zwei erwähnt:

  • EU guidance document "Guidelines on comparability, extrapolation, group tolerances and data requirements for setting MRLs" (SANCO 7525/VI/95 rev. 9, March 2011).
  • EU guidance document "Calculation of Maximum Residue Levels and Safety Intervals e.g. Pre-harvest Intervals" (SANCO 7039/VI/95, 22/7/1997

Weitere Leitlinien wurden nach Veröffentlichung der o. g. Mitteilung verabschiedet:

Honig:
Technical guidelines for determining the magnitude of pesticide residues in honey and setting Maximum Residue Levels in honey (SANTE/11956/2016 rev. 9)

Fisch:
Die Verordnung (EU) Nr. 283/2013 (Abl L 93 vom 3.4.2013, S. 1) sieht unter bestimmten Bedingungen die Durchführung von Versuchen über Art und Höhe der Rückstände in Fischen vor. Sofern es erforderlich ist, sind die genannten Voraussetzungen mit den untenstehenden Arbeitsdokumenten konkreter gefasst worden. Die deutschen Behörden erwarten die Vorlage von Versuchsergebnisse, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Ergebnisse werden derzeit in der EU noch nicht zur Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten genutzt. Dennoch verfügen verschiedene Mitgliedsstaaten, u. a. auch Deutschland, über Informationen zu Verzehrsmengen für Fischerzeugnisse, sodass eine Expositionsschätzung beim Menschen vorgenommen werden kann.

Es handelt sich hier um Arbeitsdokumente, nicht um Leitlinien, da das Prüfgebiet noch neu und das Wissen noch nicht gefestigt ist. Änderungen sollen damit schneller möglich sein. Auch ist es bei einem Arbeitsdokument leichter, Abweichungen zu begründen oder alternative Versuchsdesigns anderer Staaten zu nutzen.

  • Art der Rückstände in Fisch (SANTE/10254/2021 23 February 2021)

    Dieses Dokument ist eine überarbeitete Fassung des ursprünglichen Dokuments aus dem Jahr 2013 (SANCO/11187/2013, 31 January 2013 rev. 3). Es beschreibt die Versuchsdurchführung zur Feststellung wie ein Wirkstoff, der mit dem Futter aufgenommen wird, im Fisch abgebaut wird. Die in dem früheren Dokument enthaltene Berechnung der mit dem Futter aufgenommenen Rückstände wurde hier gestrichen und in ein neues Dokument überführt (s. u.)

  • Höhe der Rückstände in Fisch (SANTE/10252/2021 23 February 2021)

    Dieses Dokument ist neu. Es beschreibt die Versuchsdurchführung zur Feststellung der Höhe der Rückstände in Fischerzeugnissen nach Verfütterung von mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln belasteten Futtermitteln

  • Berechnung der mit dem Futter aufgenommenen Rückstände (SANTE/10250/2021 23 February 2021)

    Dieses Dokument ist neu. Es enthält die schon früher veröffentlichte Berechnung der von Fischen mit dem Futter aufgenommenen Rückstände. Die darin enthaltenen Angaben wurden überprüft und ergänzt und beziehen sich nun auf drei relevante Fischarten. Zusätzlich wurde ein Rechentool entwickelt, mit dem nach Eingabe der entsprechenden Rückstände in Futtermitteln das Ergebnis berechnet wird. Das Tool wird vom Institut für Molekularbiologie und Angewandte Ökologie der Fraunhofer Gesellschaft zur Verfügung gestellt.

Die Arbeitsdokumente und den Link zum Berechnungsmodell finden Sie unter Appendix J auf der Internetseite der Europäischen Kommission.

Vorhersage der Aufnahmemengen von Rückständen und Risikoabschätzung

Die Modelle zur Risikoabschätzung der durch Pflanzenschutzmittel möglicherweise erzeugten Gefahren für den Verbraucher werden international erarbeitet und diskutiert. Hierzu liegen Richtlinien der WHO (Dokument WHO/FSF/FOS/97.7) vor, die 1999 auch in deutscher Übersetzung als "Richtlinien zur Vorhersage der Aufnahme von Schädlingsbekämpfungsmittelrückständen über die Nahrung (überarbeitete Fassung)" vom Bundesministerium für Gesundheit herausgegeben wurden. Weiterhin werden die Stellungnahmen des "Wissenschaftlichen Ausschusses für Pflanzen" der EG berücksichtigt, insbesondere seine Gutachten und Empfehlungen zum Schutz der Verbraucher von pflanzlichen Erzeugnissen, die mit Schädlingsbekämpfungsmitteln behandelt wurden (SCP/RESI/021; SCP/RESI/024).

Alle Verzehrsdaten, die die Mitgliedstaaten der EU erhoben haben, sind in ein Berechnungsmodell der EFSA eingeflossen, das sogenannte PRIMo (Pesticide Residue Intake Model). Dieses liegt derzeit in der Revision 2 vor und wird von der EFSA bei Bedarf angepasst. Grundlage des Modells sind die oben genannten Richtlinien der WHO.

Zur weiteren Entwicklung der WHO-Richtlinien sei insbesondere auf die Veröffentlichungen des "Joint Meeting on Pesticide Residues" (JMPR) verwiesen.