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Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln

Seit vielen Jahren untersuchen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Lebensmittel auf das Vorkommen von Pflanzenschutzmittelrückständen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlicht jährlich einen Gesamtbericht der Ergebnisse aller Mitgliedsstaaten.
Daneben veröffentlicht Deutschland einen nationalen Bericht. Die Überschreitungsquote bei Rückstandshöchstgehalten liegt auf einem konstant niedrigen Niveau von etwas über einem Prozent.

Was sind Rückstandshöchstgehalte?

Rückstandshöchstgehalte sind Grenzwerte für Rückstände in Lebensmitteln und Futtermitteln, die für jeden Wirkstoff und aufgeschlüsselt nach Produkten festgelegt werden, zum Beispiel: Wirkstoff xy in Kohlgemüse 1 mg/kg. Die Festlegung dieser Werte erfolgt in einem europäischen Gemeinschaftsverfahren. Das Prinzip dabei ist: Nicht höher als nötig, aber niemals über der toxikologisch vertretbaren Grenze.

Wie werden Rückstandshöchstgehalte ermittelt?

Zunächst wird ermittelt, in welcher Höhe Rückstände bei der vorgesehenen Anwendung auftreten. Grundlage sind Versuche, in denen nach praxisüblicher Anwendung in regelmäßigen Abständen Proben entnommen und analysiert werden. Falls nötig werden auch verarbeitete Produkte, zum Beispiel Bier, Wein oder Saft, auf Rückstände untersucht. Wenn Rückstände in Futtermitteln auftreten können, gehören auch Fütterungsversuche mit Nutztieren zum Programm, um festzustellen, ob Rückstände in Fleisch, Milch oder Eier übertreten können.

Die in diesen Versuchen gemessenen Rückstände in einem Erzeugnis unterliegen immer einer Verteilung. Der Rückstandshöchstgehalt bezieht das (nicht bekannte) obere Ende der Verteilung mit ein. Liegen die Rückstände in einem Erzeugnis beispielsweise zwischen 0,074 und 0,31 mg/kg, so ergibt sich ein Rückstandshöchstgehalt von 0,7 mg/kg. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der Wert gesundheitlich unbedenklich ist. Für Wirkstoff-Erzeugnis-Kombinationen, für die kein Höchstgehalt festgelegt wurde, gilt ein Standardwert von 0,01 mg/kg.

Wie werden Lebensmittel kontrolliert?

Im Rahmen der Lebensmittelüberwachung überprüfen die zuständigen Behörden in den Bundesländern, ob Lebens- und Futtermittel die zulässigen Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe einhalten.
Jeder, der Lebensmittel herstellt und vertreibt, ist für die Sicherheit seiner Produkte selbst verantwortlich. Durch betriebliche Eigenkontrollen und ein entsprechendes Qualitätsmanagement muss der Unternehmer sicherstellen, dass seine Produkte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Was passiert, wenn ein Rückstandshöchstgehalt überschritten wird?

Nachdem festgestellt wurde, dass ein Rückstandshöchstgehalt überschritten ist, wird die Messungenauigkeit vom Wert abgezogen. Falls danach der Rückstandshöchstgehalt immer noch überschritten wird, wird das Produkt beanstandet. Verantwortlich hierfür sind die Überwachungsbehörden der Bundesländer. Das beanstandete Produkt muss unverzüglich aus dem Handel genommen werden, wenn es die Gesundheit gefährdet.

Was passiert, wenn ein Lebensmittel bereits verzehrt wurde, bei dem eine Überschreitung festgestellt wurde?

In der Regel stellen Rückstandshöchstgehalte keine toxikologisch begründeten, gesundheitlich relevanten Grenzwerte dar, sondern Werte zur Regelung der Verkehrsfähigkeit eines Erzeugnisses. Das heißt, dass Lebensmittel, deren Rückstandsgehalte über dem gesetzlichen Rückstandshöchstgehalt liegen, nicht verkehrsfähig sind und folglich nicht im Handel angeboten werden dürfen. Dies ist aber in den meisten Fällen nicht mit einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit gleichzusetzen.
Bei der Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten werden sowohl Daten zur Toxikologie und zur Verzehrmenge als auch Daten zur Höhe der Rückstände nach Anwendung entsprechend der guten landwirtschaftlichen Praxis berücksichtigt. Es handelt sich also um die Menge an Pflanzenschutzmittelrückständen, die bei ordnungsgemäßer Anwendung durch den Landwirt für die jeweilige Kultur nicht überschritten werden sollte.

Warum können sich Rückstandshöchstgehalte ändern?

Höchstgehalte werden von Zeit zu Zeit geändert. Ein Anlass dafür kann sein, dass ein Wirkstoff toxikologisch neu bewertet wird. Es kann aber auch vorkommen, dass ein Wirkstoff anders eingesetzt wird als bisher: Wenn ein Wirkstoff zunächst nur zur Anwendung in Getreide zugelassen war und der Zulassungsinhaber nun eine Ausweitung auf Gemüsekulturen beantragt, dann müssen für die Gemüsekulturen die bestehenden Rückstandshöchstgehalte in Höhe der Bestimmungsgrenze durch eigens festgesetzte Höchstgehalte abgelöst werden, bevor die Zulassung für Gemüsekulturen erteilt werden kann.

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