Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Recycling von Kunststoffen für den Kontakt mit Lebensmitteln

Liste der zuständigen Behörden im Zusammenhang mit dem Recycling von Kunststoffen für den Kontakt mit Lebensmitteln.

Liste der zuständigen Behörden

Mit der Verordnung (EU) 2022/1616 werden verschiedene Registrierungs- und Informationspflichten für beispielsweise Manager von Recyclingsystemen, Entwickler einer neuartigen Technologie oder Recycler festgelegt. Die erforderlichen Informationen sind u.a. an die am jeweilige Firmensitz zuständigen Behörden zu richten.

Die Kontaktdaten der hierfür zuständigen Behörden sind nach Bundesländern sortiert hier abrufbar:

Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Weitere Informationen zur Registrierung bei der Europäischen Kommission (Unionsregister) finden Sie auf den Internetseiten der EU-Kommission.

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