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Tätowieren

Wer sich tätowieren lassen möchte, sollte sich vorher gut informieren. Wichtig ist, dass die Tätowierung von einer qualifizierten Person durchgeführt wird. Denn „sich ein Tattoo stechen zu lassen“ ist nicht nur schmerzhaft, sondern birgt auch gesundheitliche Risiken. Wenn die hygienischen Bedingungen nicht eingehalten werden oder die verwendeten Nadeln nicht steril sind, besteht das Risiko einer bakteriellen Infektion. Die in die Haut verbrachten Farbstoffe müssen zudem gesundheitlich unbedenklich sein.

Nur ein Tätowier-Profi kennt seine Tätowiermittel und arbeitet hygienisch. Aufgrund dessen empfiehlt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das Tattoostudio sorgfältig auszuwählen. Worauf sollten Sie bei der Auswahl eines Tattoostudios achten? Welche rechtlichen Regelungen gelten für Tätowiermittel? Wohin können Sie sich wenden, wenn Sie Probleme haben? Im Folgenden hat das BVL Fragen, die dem Amt im Zusammenhang mit Tätowiermitteln gestellt wurden, beantwortet. Ausführliche Informationen zum Inverkehrbringen von Tätowiermitteln für Hersteller finden Sie hier „Verbraucherprodukte/Für Antragsteller und Unternehmer“.

Was sind Tätowiermittel?

Mit dem Begriff „Tätowiermittel“ werden Farbstoffe bezeichnet, die in oder unter die menschliche Haut eingebracht werden. Sie sollen dort verbleiben und sind dafür bestimmt, das Aussehen zu beeinflussen.

Woraus bestehen Tätowiermittel?

Heutige Tätowiermittel sind Gemische, die hauptsächlich aus Farbpigmenten (z. B. Titandioxid, Kohlenstoff, Eisenoxide, Chromoxide, Azoverbindungen), Flüssigkeiten zur Suspendierung (Wasser, Alkohol) und Mitteln zur Einstellung der Konsistenz und Haltbarkeit (u. a. Bindemittel und Konservierungsstoffe) bestehen.

Welche Tätowiermittel dürfen verwendet werden? Wie sind Tätowiermittel rechtlich geregelt?

Tätowiermittel sind über die Tätowiermittel-Verordnung rechtlich geregelt. Diese regelt unter anderem die erforderliche Kennzeichnung von Tätowiermitteln sowie das Verbot von bestimmten Stoffen. Eine Liste, welche Farbstoffe verwendet werden dürfen (Positivliste), existiert derzeit noch nicht.

Nach der zum 01. Mai 2009 in Deutschland in Kraft getretenen Tätowiermittelverordnung (TätoV) dürfen Farbstoffe, an deren gesundheitlicher Unbedenklichkeit Zweifel bestehen, nicht als Mittel zum Tätowieren verwendet werden. Dazu gehören unter anderem Azo-Farbstoffe und para-Phenylendiamin (PPD).

Darüber hinaus wird mit Vorschriften zur Kennzeichnung von Tätowiermitteln in der TätoV sichergestellt, dass alle Inhaltsstoffe angegeben werden. Dies soll Transparenz über die Zusammensetzung der in die Haut eingebrachten Farbstoffe schaffen. Auch müssen Tätowiermittel eindeutig bezeichnet werden, Herstellerangaben enthalten sowie das Mindesthaltbarkeitsdatum. Zudem muss der Herstellungs- oder Einfuhrort den zuständigen Überwachungsbehörden der Länder gemeldet werden. Das ermöglicht den Überwachungsbehörden beispielsweise regelmäßige Kontrollen und die Überwachung der in Deutschland verwendeten Tätowiermittel.

Grundsätzlich ist bereits im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) geregelt, dass keine Tätowiermittel hergestellt oder in den Verkehr gebracht werden dürfen, die geeignet sind, die Gesundheit zu schädigen (§§ 30, 31 LFGB).

Hinsichtlich der zum Tätowieren verwendeten Arbeitsmaterialien wie Nadeln, Nadelhalter oder Griffstücke sollte die Verbraucherin oder der Verbraucher auf hygienische Bedingungen oder die Verwendung von Einwegmaterial achten.

Wer sorgt für die Einhaltung der rechtlichen Regelungen? Wohin kann ich mich bei Problemen wenden?

Für die Einhaltung der rechtlichen Regelungen beim Einsatz von Tätowiermitteln sind in Deutschland die Hersteller und Importeure zuständig. Die Überwachungsbehörden der Bundesländer prüfen stichprobenartig, ob die Tätowiermittel den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Hinweise auf Probleme mit Tätowiermitteln können Sie an die örtlichen Überwachungsbehörden richten.

Einen Überblick über die in Deutschland zuständigen Überwachungsbehörden finden Sie hier: www.bvl.bund.de/kosmetikbehoerden

Die Behörden prüfen zusätzlich im Rahmen der Marktüberwachung Tätowiermittel regelmäßig, beispielsweise auf Schwermetalle oder auf die Belastung mit Keimen. Informationen hierzu finden Sie hier.

Gereizte Haut, Ekzeme oder Ausschlag nach dem Stechen eines Tattoos sollte die Verbraucherin oder der Verbraucher nicht einfach hinnehmen. Hat die Verbraucherin oder der Verbraucher den Verdacht, dass ein Tätowiermittel eine unerwünschte Wirkung ausgelöst hat, rät das BVL, zunächst einen Arzt oder Hautarzt aufzusuchen. Beispielsweise bei einer allergischen Reaktion muss das Tätowiermittel wieder aus der Haut entfernt werden.

Welche Aufgabe hat das BVL zum Schutz der Verbraucherin oder der Verbraucher vor gesundheitlich bedenklichen Tätowiermitteln?

Bevor in Deutschland ein Tätowiermittel verwendet werden darf, muss der Hersteller die Zusammensetzung des Tätowiermittels bzw. die Rezeptur dem BVL mitteilen (www.bvl.bund.de/Tattoomitteilung).

Die Rezepturen werden im BVL formal auf Vollständigkeit geprüft. Danach werden die Angaben den deutschen Giftinformationszentren mitgeteilt. Mit diesen Informationen können die Giftinformationszentren Anfragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Behandlung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Tätowiermitteln beantworten.

Die auf dem Markt befindlichen Tätowiermittel werden stichprobenartig oder im Rahmen von bundesweit koordinierten Programmen von den Überwachungsbehörden der Bundesländer kontrolliert und Daten der Programme dem BVL übermittelt. In jährlichen Berichten zum Bundesweiten Überwachungsplan (BÜP) und zum Monitoring veröffentlicht das BVL die erhobenen Daten.

Wo kann ich mich tätowieren lassen?

Lassen Sie sich von einem Fachmann oder einer Fachfrau tätowieren. Lassen Sie Tätowierungen nicht in privater Umgebung, von Freunden oder auf der Straße durchführen! Meiden Sie günstige Urlaubsgelegenheiten, denn es ist fraglich, ob ein „Profi“ Sie tätowiert. Zudem verhindern Sprachbarrieren in Urlaubsländern oft eine umfassende Beratung. Im Falle von Hautreaktionen kann der Urlaub schnell zu Ende sein, insbesondere, wenn unsauber gearbeitet wurde.

Das Tätowier- oder Kosmetik-Studio der Wahl sollte eine Gewerbeanzeige nachweisen können. Achtung: "Tätowierer/Tätowiererin“ ist kein offizieller Ausbildungsberuf. Das heißt, dass die Verwendung der Bezeichnung keiner Einschränkung wie einem nachgewiesenen Berufsabschluss unterliegt. Jeder kann sich "Tätowierer/Tätowiererin" nennen.

Worauf sollte ich im Tätowierstudio achten?

Tätowiererinnen und Tätowierer, die Sie als Verbraucherin oder Verbraucher ernst nehmen, tätowieren nicht bei Ihrem ersten Besuch, sondern erst nach eingehender Beratung zu Risiken und gesundheitlichen Aspekten. Tätowier-Profis kennen ihre Tätowierfarben und deren Bestandteile und wissen, dass diese gewissenhaft und hygienisch einwandfrei hergestellt wurden.

Schauen Sie sich im Tätowierstudio genau um: Hygiene hat die höchste Priorität bei der Auswahl des geeigneten Studios. Der Arbeitsplatz sollte sauber sein. Vergewissern Sie sich, dass die Tätowiererin oder der Tätowierer frische Einmal-Handschuhe trägt. Vor jeder Tätowierung muss die Haut mit Alkohol desinfiziert werden. Für jede Kundin und jeden Kunden sollte neue Farbe in kleine Einmalgefäße gefüllt werden. Achten Sie darauf, dass Nadeln mit Nadelstangen aus Einmalverpackungen verwendet werden und diese in Ihrem Beisein sowie unmittelbar vor der Benutzung aus der Verpackung entnommen werden. Zum Verdünnen der Farben und zur Reinigung der Haut während und nach dem Tätowieren sollte nur steriles Wasser benutzt werden, denn Leitungswasser und auch destilliertes Wasser ist nicht wirklich frei von Keimen. Der Nadelstangenhalter muss vor der Verwendung in einem Sterilisator sterilisiert werden; alternativ kann auch Einmalmaterial verwendet werden.

  • Geräte und Instrumente, die als Einmalmaterial verwendet werden sollten:
  • Handschuhe
  • Papierhandtücher
  • Spatel und Behältnisse zum Entnehmen der Tätowiermittel oder Salben
  • Rasierer
  • Nadeln, Nadelstangen, Nadelstangenhalter (aus Einmalverpackung oder sterilisiert)
  • Farbkappen
  • Tupfer für Hautverletzungen

Welche gesundheitlichen Risiken bringen Tätowierungen mit sich?

Tätowierungen bergen gesundheitliche Risiken wie Infektionen mit Viren, allergische Reaktionen wie Kontaktallergien und Risiken durch verunreinigte Tätowiermittel. Die Tätowierung sollte daher nur erfolgen, wenn vorher alle möglichen gesundheitlichen Risiken sorgfältig geprüft wurden.

Einen Überblick über alle gesundheitlichen Risiken finden Sie auf den Internetseiten des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR).

Worauf sollte ich beim Tätowieren noch achten?

Jede Haut ist unterschiedlich sensibel! Die Farbstoffe von Tätowiermitteln können Reaktionen hervorrufen, auch dann, wenn dieser Farbstoff bereits zuvor in Tätowierungen verwendet wurde und keine Reaktion hervorgerufen hat.

Tätowierungen färben die Haut, aber zerstören oft ihre natürliche Pigmentierung. Aufgrund dessen benötigt tätowierte Haut einen intensiven Sonnenschutz.

Prozeduren zur Entfernung von Tätowierungen sind derzeit noch langwierig und kostspielig, Folgen der Entfernung sind noch nicht abschätzbar. Nicht zu unterschätzen ist auch, dass zumindest großflächige Tätowierungen die Erkennung von krankhaften Hautveränderungen wie Hautkrebs erschwert.

Welche weiteren Informationen zum Thema Tätowieren könnten von Interesse sein?

Merkblatt des BVL zum Tätowieren

Informationen für Antragsteller und Unternehmen

Gesundheitliche Bewertung von Tätowiermitteln