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Spielwaren

Was genau ist Spielzeug eigentlich? Was nicht?

Als Spielzeug gelten Produkte, die „dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden“. (Art. 2 der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug, „Spielzeugrichtlinie“). Die Spielzeugrichtlinie enthält zur Abgrenzung auch eine Liste mit Produkten, die nicht als Spielzeug gelten (Art. 2 und Anhang I). Produkte für Jugendliche und Erwachsene, die zum Spielen gestaltet sind oder Scherzartikel darstellen, sind in der Bedarfsgegenständeverordnung geregelt.

Wer ist für die Sicherheit von Spielzeug verantwortlich?

Der Hersteller trägt die Verantwortung für die Sicherheit seiner Ware. Er muss sicherstellen, dass sein Spielzeug den geltenden rechtlichen Vorgaben entspricht und den Sicherheitsanforderungen genügt. Den Überwachungsbehörden muss er dazu Nachweise vorlegen. Als Zeichen des Nachweises kennzeichnet er das Produkt mit dem abgebildeten CE-Kennzeichen. Spielzeug ohne CE-Kennzeichnung darf nicht verkauft werden. Bei dem CE-Zeichen handelt es sich also um eine Pflichtkennzeichnung des Herstellers, nicht um ein Gütesiegel durch eine unabhängige Stelle.

Für den sachgerechten Umgang mit dem Spielzeug ist der Verbraucher verantwortlich. Dazu ist es wichtig, sich mit der Produktbeschreibung und den Benutzungshinweisen gründlich vertraut zu machen und die Altersvorgaben zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber stellt mit dem rechtlichen Rahmen sicher, dass die Gesundheit der Menschen ausreichend geschützt ist. Beispielsweise nehmen Kinder unter 3 Jahren Spielzeug gerne in dem Mund. Diesem besonders intensiven Kontakt hat der Gesetzgeber durch spezielle Grenzwerte für Kleinkinderspielzeug Rechnung getragen.

Wird Spielzeug auch überwacht?

Spielzeug wird riskoorientiert überwacht, das bedeutet z.B., dass vorrangig Produkte untersucht werden, die schon mal Mängel aufgewiesen haben, oder die eine große Verbreitung haben. Hierbei werden die Produkte hinsichtlich der Einhaltung der chemischen und physikalischen Sicherheitsanforderungen betrachtet. Die zuständigen Behörden der Bundesländer untersuchen nicht nur das Spielzeug selbst. Auch das Qualitätssystem, mit dem der Hersteller die Sicherheit seines Produktes sicherstellen will, wird von den zuständigen Behörden kontrolliert. Darüber hinaus gibt es spezielle bundesweit koordinierte Überwachungsprogramme. In diesen wurden im Laufe von mehreren Jahren u.a. bestimmte Spielwaren auf Schwermetalle, Nickelabgabe, Farbstoffe, Nitrosamine oder Weichmacher hin untersucht. Die Untersuchungsergebnisse werden in den BVL-Reporten veröffentlicht.

Welche Gefahren können von Spielzeug ausgehen?

Nicht rechtskonform hergestelltes Spielzeug kann sowohl chemische als auch physikalisch-mechanische Gefahren mit sich bringen. Chemische Gefahren entstehen, wenn bei der Herstellung des Spielzeugs Substanzen verwendet wurden, die die Gesundheit des Verbrauchers schädigen können. Solche Substanzen können über die Haut oder auch die Schleimhaut in den menschlichen Körper gelangen. Physikalisch-mechanische Gefahren entstehen, wenn der Einsatz der Materialien oder die Verarbeitung nicht auf die tatsächliche Verwendung des Spielzeugs ausgerichtet sind. So können z.B. Teile zerbrechen oder zu leicht abreißen, die dann verschluckt werden oder andere Verletzungen verursachen können. Zu lange Bänder, die sich wiederum nicht lösen, können zu einer Strangulation führen. Weiterhin ist die elektrische Sicherheit oder eine mögliche Schädigung durch zu laute Spielsachen zu beachten.

Auf welche Angaben muss ich beim Kauf achten? / Was sagen mir die Spielzeug-Siegel?

Eine Spielzeugverpackung zeigt oft viele Informationen zur Güte und Eigenschaft des Produktes, die jedoch von unterschiedlicher Aussagekraft sind.

Grundvoraussetzung ist, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Kennzeichnung des Spielzeugs erfüllt sind. Das sind der in der EU ansässige Hersteller oder Importeur, die Anwendungshinweise und ggf. Warnhinweise sowie das CE-Zeichen. Mit dem verpflichtenden CE-Zeichen gibt der Hersteller eine eigenverantwortliche Erklärung ab, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht.

Darüber hinaus kann der Hersteller durch das Aufdrucken von weiteren Siegeln demonstrieren, dass er bei der Produktion bestimmte Aspekte besonders berücksichtigt hat. Diese Angaben sind freiwillig.

Wie kann ich die Qualität von Spielzeug erkennen?

Spielzeug für jede Altersstufe soll man mit allen Sinnen kaufen, um unzureichende Qualität auszuschließen. Auch wenn viele unerwünschte Stoffe nicht durch Geruch auffallen und ein aufdringlicher Geruch nicht immer auf gefährliche Stoffe hinweist, ist der Verbraucher gut beraten, sich auf seinen Gesamteindruck zu verlassen.

Grundsätzlich kann man prüfen, ob das Spielzeug für die gedachte Altersgruppe geeignet ist und der Verwendung standhalten wird. Bewegen Sie bewegliche Teile, um einen Eindruck von der Stabilität zu bekommen. Durch Abtasten und Fühlen können Sie spitze Ecken, scharfe Kanten und sich lösende Kleinteile entdecken. Hören Sie auch hin, ob die Geräusche des Spielzeuges für ein Kleinkind zu laut sein könnten. Spielzeug, das intensiv und unangenehm riecht, sollten Sie ebenso vermeiden wie Spielzeug, das schon in den Händen abfärbt. Als Orientierung können auch Produkt-Tests dienen, die veröffentlicht wurden.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hält auf seiner Homepage eine Klappkarte zum Ausdruck bereit, die die wichtigsten Kriterien für den Einkauf von Spielzeug zusammenfasst.

Auch die Europäische Kommission hat eine entsprechende Broschüre veröffentlicht.