Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Probleme mit dem Tattoo?

Gereizte Haut, Ekzeme oder Ausschlag nach dem Stechen eines Tattoos sollte die Verbraucherin oder der Verbraucher nicht einfach hinnehmen. Hat die Verbraucherin oder der Verbraucher den Verdacht, dass ein Tätowiermittel eine unerwünschte Wirkung ausgelöst hat, rät das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), zunächst einen Arzt oder Hautarzt aufzusuchen.

Für die Einhaltung der rechtlichen Regelungen beim Einsatz von Tätowiermitteln sind in Deutschland die Hersteller oder Importeure zuständig. Die Überwachunsgbehörden der Bundesländer prüfen stichprobenartig, ob die Tätowiermittel den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Hinweise auf Probleme mit Tätowiermitteln können Sie an die örtlichen Überwachungsbehörden richten.

Einen Überblick über die in Deutschland zuständigen Überwachungsbehörden finden Sie auch hier: www.bvl.bund.de/kosmetikbehoerden

  • FAQ zum Tä­to­wie­ren
  • Recht­li­che Re­ge­lun­gen
  • Pro­ble­me mit dem Tat­too?