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Bundeseinheitliches System zur Erfassung von Daten zu Lebensmitteln, die bei Krankheitsausbrüchen beteiligt sind (BELA)

Wer soll die BELA-Bögen ausfüllen?

Der BELA-Meldebogen ist von der Lebensmittelüberwachung auszufüllen. Im Abschnitt M1 des Meldebogens werden die Daten eingetragen, die das Gesundheitsamt an Ihre Behörde übermittelt hat (Adresse, Angaben zum Erreger bzw. zu Symptomen, Identifikator und Meldewoche). Teil P1 des Proben-Dokumentationsbogens sollte ebenfalls von der Lebensmittelüberwachung ausgefüllt werden.

Ab Teil P2 des Proben-Dokumentationsbogens empfiehlt das BfR, dass die Mitarbeiter/innen des Lebensmitteluntersuchungsamtes die ermittelten Ergebnisse eintragen.

Welche BELA-Bögen soll ich verwenden?

Bitte nutzen Sie für das laufende Kalenderjahr stets die Fassung, die Sie aktuell auf der Homepage des BVL und im FIS-VL finden. Für eine Meldung benutzen Sie bitte immer den BELA-Meldebogen. Wurde der Ausbruchserreger/Agens in einer Probe nachgewiesen, ergänzen Sie mit einem oder mehreren Proben-Dokumentationsbögen.

Wann muss eine BELA-Meldung erfolgen?

  • wenn es mindestens zwei Erkrankte gab und
  • wenn der Verdacht auf ein gemeinsam verzehrtes Lebensmittel vorliegt und begründet werden kann und
  • wenn die Erkrankung durch Bakterien, Viren, Parasiten, Toxine oder Amine verursacht wurde.

Wie begründet man den Verdacht?

  • durch einen positiven Probenbefund aus Speiseresten oder Rückstellproben
  • durch einen positiven Probenbefund einer Umgebungsprobe oder Probe innerhalb
  • der Lebensmittelkette
  • durch eine Befragung der Erkrankten mit eindeutigem Hinweis auf den Verzehr eines
  • bestimmten Lebensmittels
  • durch Ergebnisse einer analytischen Studie von Seiten des Gesundheitsamtes
  • auch mehrere Begründungen sind möglich! Diese Angaben tragen Sie bitte in die Tabelle unter M 5.1 und das Bemerkungsfeld zu M5.1.1 auf Seite 5 des BELA-Meldebogens ein

Was ist, wenn keine Lebensmittel mehr übrig waren oder alle gezogenen Proben negativ waren?

Leider gelingt aus unterschiedlichen Gründen nur selten der mikrobiologische Labornachweis aus Lebensmitteln. Der Verdacht auf einen lebensmittelbedingten Ausbruch kann weiterhin Bestand haben, auch wenn keine Reste mehr vorhanden bzw. die gezogene Proben ohne Befund waren. Er muss dann durch gezielte Angaben einer Befragung bestätigt werden.

Dabei sollte erfragt werden, wo diese Lebensmittel hergestellt, behandelt, erworben und verzehrt wurden, und ob es gemeinsame Ereignisse (z.B. Feste oder Reisen) gab, auf denen es zu der Infektion oder Intoxikationen gekommen sein könnte. Zeigt die Befragung, dass ein bestimmtes Lebensmittel von besonders vielen Erkrankten verzehrt wurde, ist dieses Lebensmittel wahrscheinlich die Ursache der Erkrankung. Angaben zu diesem Lebensmittel sollen im BELA-Meldebogen vermerkt und an das BVL übermittelt werden.

Was ist, wenn kein Erreger beim Menschen gefunden wurde?

In manchen Fällen lassen sich auch bei den erkrankten Menschen keine Erreger oder Toxine nachweisen. Wenn als Ursache der Verzehr eines bestimmten Lebensmittels vermutet wird und der Verdacht begründet werden kann (z.B. weil die beobachteten Symptome und die Inkubationszeit für den im Lebensmittel nachgewiesenen Erreger typisch sind) muss der Ausbruch via BELA gemeldet werden. Tragen Sie dann im Meldebogen auf Seite 2 in der Zeile „Bei Erkrankten nachgewiesener Erreger“ ein, dass „kein Nachweis gelungen“ ist.

Vermerken Sie auf Seite 5 im Feld „Bemerkungen zum Ausbruch“, welchen Erreger Sie verdächtigen, weil er z.B. in Lebensmittelproben gefunden wurde.

Müssen auch für Ausbrüche durch Noroviren BELA-Bögen ausgefüllt werden?

Ja, wenn Sie einen begründeten Verdacht haben, dass die Noroviren durch Lebensmittel übertragen wurden. Obwohl der labordiagnostische Nachweis im Lebensmittel selten gelingt, kann die epidemiologische Untersuchung Hinweise auf einen Zusammenhang liefern. Beispiel: Bei einer Hochzeitsgesellschaft erkrankten mehrere Personen an Noroviren. Die Ermittlungen ergaben, dass die Speisen bei einem Caterer hergestellt wurden und dann zu dem Veranstaltungsort geliefert wurden. Die Untersuchung von Stuhlproben der Mitarbeiter des Caterers ergab den Nachweis desselben Norovirusstamms wie bei den erkrankten Personen der Hochzeitsgesellschaft. Die Mitarbeiter des Caterers hatten jedoch keinen direkten Kontakt zu den Erkrankten. In diesem Fall ist die Übertragung durch die gelieferten Lebensmittel wahrscheinlich, auch wenn in den Lebensmittelproben kein Norovirusnachweis gelang.

Für welche Proben muss ich einen Proben-Dokumentationsbogen ausfüllen?

Für jede Lebensmittel-, Lebensmittelketten- und Umgebungsprobe (Tupfer/Abklatschprobe), in der der ursächliche Erreger bzw. das ursächliche Agens gefunden worden ist. Das gilt auch für Proben aus der Primärproduktion wie beispielsweise Staub- oder Kotproben.

Wer vergibt den „Identifikator des Ausbruchs“?

Der sogenannte „Identifikator“ ist ein eindeutiges Kennzeichen für diesen konkreten Ausbruch. Er hilft den beteiligten Behörden, einen Ausbruch bei der Kommunikation konkret benennen zu können. Dieses gilt auch für mögliche Stammvergleiche in den nationalen Referenzlaboren und für die Zuordnung auf Bundesebene. Mit Hilfe des Identifikators ist es möglich, dass BfR und RKI die in beiden Meldesystemen übermittelten Informationen zu denselben Ausbrüchen miteinander abgleichen können.

Meistens vergibt das Gesundheitsamt den Identifikator, nämlich immer dann, wenn es den Krankheitsausbruch im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) meldet. Sofern vom Gesundheitsamt kein Identifikator vergeben wurde, muss die Lebensmittelüberwachung in M2 des Meldebogens eine Ersatzkennung nach der dort angegebenen Regel vergeben.

Was muss ich hinsichtlich des Datenschutzes beim Ausfüllen der Bögen beachten?

Übermitteln Sie aus Gründen des Datenschutzes auf keinen Fall personenbezogene Daten. Dazu zählen zum Beispiel der Name des Betriebes, in dem Lebensmittel mit einem Erreger verunreinigt wurden, oder die Namen der erkrankten Menschen. Auch der Identifikator sollte keine Zuordnung des Krankheitsausbruchs zu bestimmten Personen erlauben.

Was soll ich als verdächtiges Lebensmittel angeben, wenn eine eindeutige Angabe schwierig ist?


Manchmal lässt sich auch durch eingehende Befragung der Betroffenen der Verdacht nicht auf ein bestimmtes einzelnes Lebensmittel eingrenzen. Das kann zum Beispiel daran liegen, dass die Betroffenen sich nicht erinnern, was sie im fraglichen Zeitraum verzehrt haben.

Wählen Sie dann eine zusammenfassende Bezeichnung, die die Gruppe der verdächtigen Lebensmittel möglichst genau beschreibt, z.B. „Diverse Speisen vom Buffet“ oder „Gemeinsames Mittagessen in einer Kita“.

Was soll ich angeben, wenn eine Zutat des verzehrten Lebensmittels kontaminiert war?

Wenn in einer Zutat (Beispiel: rohes Ei) des verzehrten Lebensmittels (Beispiel: Tiramisu) der Nachweis des ursächlichen Erregers gelungen ist, tragen Sie die Zutat unter M5.2 ein. Es folgt dann ab L1 die weitere Beschreibung des verzehrten Lebensmittels (hier: Tiramisu). Auf den beiden letzten Seiten des Meldebogens (Z1-Z4.1) tragen Sie dann nähere Angaben
zu der kontaminierten Zutat ein (hier: rohes Ei).

Was soll ich angeben, wenn mir bestimmte, in den BELA-Bögen abgefragte Informationen, z.B. zum verzehrten Lebensmittel oder der kontaminierten Zutat, nicht vorliegen?

Im Idealfall können Sie alle Felder des Meldebogens ausfüllen. Angaben, die Ihnen fehlen, markieren Sie mit einem „nicht bekannt“. Nutzen Sie bitte die Freitextfelder, um mögliche Ergänzungen zu formulieren.

Was soll ich angeben, wenn die Vorgaben der Auswahllisten nicht passen?


Bedenken Sie, dass jeder Ausbruch eine sehr individuelle Situation bedeutet und nicht alle Varianten in den standardisierten BELA-Bögen abgebildet sein können. Die Auswahllisten bieten hierfür weitere Felder an. So können Sie zum Beispiel unter „anderer Ort“ einen Ort eigener Wahl mit entsprechender Erläuterung im Freitextfeld angeben oder bei „Sonstige Behandlung/Verarbeitung“ erläutern, wie das entsprechende Lebensmittel verarbeitet wurde.

Wann muss ich das Untersuchungsamt um eine Feindifferenzierung oder einen Stammvergleich von Isolaten bitten?

Für die Begründung eines Zusammenhangs zwischen dem Verzehr eines bestimmten Lebensmittels und der gemeldeten Erkrankung kann es notwendig sein, bei den Menschen gefundene Stämme mit solchen aus Lebensmittel- oder Umgebungsproben vergleichen zu lassen. Liegen z.B. Befunde zu einer Probe Hackepeter mit Rohei und Stuhlproben mit Nachweis von „Salmonella Enteritidis“ vor, ist das kein ausreichender mikrobiologischer Zusammenhang, weil Salmonella Enteritidis häufig vorkommt. Erst durch einen Vergleich der beiden Stämme kann festgestellt werden, ob der Zusammenhang auch mikrobiologisch bestätigt werden kann. Im Rahmen dieser Stammvergleiche können unterschiedliche Analysemethoden wie z.B. die Bestimmung der Resistenzeigenschaften oder Phagentypen durchgeführt werden. Weiterhin können auch molekularbiologische Untersuchungen die weitere Charakterisierung ermöglichen. Besonders wichtig ist so ein eindeutiger mikrobiologischer Zusammenhang bei Proben, die in der Lebensmittelkette oder aus Umgebungsproben gewonnen wurden.

Dann erhärtet sich beispielsweise der Verdacht, dass durch die Kontamination einer gesamten Charge eines Lebensmittels durch infiziertes Küchenpersonal oder mangelnde Hygiene in einer Betriebsstätte der Ausbruch ausgelöst
wurde.

Was ist bei der Durchführung von Stammvergleichen zu beachten?

Sie sollten mit dem Untersuchungsamt die weiteren Schritte direkt besprechen. Für die Durchführung eines Stammvergleiches ist eine Koordination zwischen dem Untersuchungsamt/Landeslabor sowie dem BVL und RKI nötig. Auftraggeber ist dabei das Untersuchungsamt/Landeslabor, welches die Stämme an das nationale Referenzlabor (NRL) am BfR oder das Nationale Referenzzentrum (NRZ) am RKI einsendet. Wichtig ist hierbei die Angabe auf dem Einsendeformular, dass es sich um Stämme handelt, die im Zusammenhang mit einem Krankheitsgeschehen stehen. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass ein Vergleich der Stämme mit denen von den erkrankten Menschen gewünscht ist. Folgende zusätzliche Angaben auf dem Einsendeformular sind für die Durchführung hilfreich:

  • Name des Labors, an das die Isolate aus humanen Proben gesandt wurden
  • die Stammnummer, unter welcher die humanen Stämme versandt wurden
  • die Stammnummer, unter welcher die humanen Stämme im NRZ untersucht wurden
  • der Identifikator des Ausbruchs

Den Bericht über die durchgeführten Stammvergleiche erhält in der Regel nur der Auftraggeber. Daher empfiehlt es sich, aktiv beim Untersuchungsamt/Landeslabor nach den Ergebnissen zu fragen. Die Ergebnisse werden im Proben-Dokumentationsbogen unter P 3.4. bzw. 4.2 eingetragen und ermöglichen damit eine ausreichende Bewertung.

Was geschieht mit den Daten?

Die ausgewerteten Daten werden jährlich in zusammenfassenden Berichten publiziert. Sie bilden die Grundlage für Präventionsmaßnahmen, Stellungnahmen und Pressemitteilungen des BfR mit dem Ziel, die Anzahl von lebensmittelbedingten Erkrankungen in Deutschland zu reduzieren. Außerdem werden sie mit den nach dem Infektionsschutzgesetz beim Robert Koch-Institut erfassten Daten zu den menschlichen Erkrankungen abgeglichen und zusammengeführt, um sie entsprechend den Vorgaben der „AVV Zoonosen Lebensmittelkette“ in den EU-Zoonosenbericht nach Richtlinie 2003/99/EG integrieren zu
können.

Haben Sie weitere Fragen?

Die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle Krisenstab und Prävention im BVL Referat 123 stehen für alle weiteren Fragen rund um BELA telefonisch oder per Email zur Verfügung.

Tel. +49 - (0) 30 - 18444 - 10813
bela@bvl.bund.de

Kontaktdaten befinden sich auch auf den Deckblättern der BELA-Bögen.