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Lebensmittelkontrolle, Strategien und Programme

Welche Lebensmittel werden kontrolliert?


Überall wo Lebensmittel hergestellt, bearbeitet, verpackt oder verkauft werden, kontrollieren die zuständigen Behörden regelmäßig und bei Verdacht. Sie nehmen Proben und untersuchen die Lebensmittel auf krankheitserregende Mikroorganismen, korrekte Kennzeichnung, prüfen auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oder Tierarzneimitteln wie Antibiotika sowie auf Kontaminanten wie beispielsweise Schwermetalle.

Die Sicherheit von Lebensmitteln muss auf allen Stufen der Herstellung und Vermarktung gewährleistet sein. Daher werden nicht nur Lebensmittel selbst kontrolliert. Lebensmittelkontrolle beginnt auf dem Acker und bei den Lebensmittel-liefernden Tieren im Stall, erfolgt in den Küchen von Gemeinschaftseinrichtungen und Restaurants, bei Herstellern von Verpackungsmaterial, im Supermarkt und endet erst mit der Abgabe an die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Wie erfolgt eine Lebensmittelkontrolle?


Die Kontrolle erfolgt zunächst durch „Lebensmittelkontrolleurinnen/re“ vor Ort. Sie kontrollieren regelmäßig unangemeldet Personal, Arbeitsgeräte und Räumlichkeiten und prüfen, ob die Vorschriften zur Hygiene und Desinfektion eingehalten werden. Je nachdem, was kontrolliert wird, nehmen sie Proben von Lebensmitteln, von den Tieren, den Futtermitteln oder nehmen zur Prüfung auf Keime einen „Abstrich“ an Lebensmittelkontaktstellen wie Arbeitsgeräten oder Maschinen. Die so gewonnenen Proben werden dann in amtlichen Laboratorien untersucht.

Die Laboratorien werden von den zuständigen Behörden der jeweiligen Bundesländer beauftragt, in der Regel den Behörden für Verbraucherschutz. Eine Übersicht finden Sie hier.

Was passiert mit den Ergebnissen der Untersuchungen?


Die Ergebnisse werden von den zuständigen Behörden der Bundesländer ausgewertet und eventuell nötige Sofortmaßnahmen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher ergriffen, beispielsweise die Schließung eines Betriebes oder der Rückruf unsicherer Lebensmittel.

Darüber hinaus werden die Ergebnisse weiter genutzt. Die Bundesländer übermitteln ihre jeweiligen Daten zu den Untersuchungen an eine Bundesbehörde, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Hier werden die übersandten Daten gesammelt, ausgewertet, verglichen und die Ergebnisse veröffentlicht bzw. an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, die Europäische Kommission oder die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde aufgrund bestehender Berichtspflichten übermittelt.

Die Ergebnisse werden auch verwendet, um gesetzliche Regelungen zum vorsorglichen gesundheitlichen Verbraucherschutz zu treffen, beispielsweise Höchstgehalte gesundheitlich bedenklicher Substanzen festzulegen. Das ist Aufgabe des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und der Europäischen Kommission im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit.

Informationen für die Verbraucher/-innen über zurückgerufene Lebensmittel veröffentlichen die Behörden der Bundesländer auf der Internetseite www.lebensmittelwarnung.de.

Wer bestimmt, was, wo und wie Lebensmittel kontrolliert werden?


Die Kontrolle der Lebensmittel im Supermarkt, im Restaurant, im Internet oder beim Hersteller in Produktionsstätten, Tierställen und auf Schlachthöfen ist Aufgabe der jeweils zuständigen Behörden in den 16 Bundesländern.

Die Kontrollen erfolgen in der Regel „risikoorientiert“ nach eigenem Ermessen der jeweiligen Bundesländer. Das heißt, die Kontrolleure beproben insbesondere Lebensmittel und Betriebe, von denen ein erhöhtes Risiko ausgeht bzw. die bereits in der Vergangenheit auffällig waren.

Ein Teil der Kontrollen erfolgt in Untersuchungsprogrammen, die zwischen den Bundesländern und Bundesbehörden abgestimmt werden.

Wozu dienen Untersuchungsprogramme zur Lebensmittelkontrolle?


Die zwischen Bundesländern und Bundesbehörden abgestimmten Programme verfolgen unterschiedliche Ziele und werden entweder jährlich neu vereinbart oder gelten für mehrere Jahre, um Entwicklungen zu beobachten.

Die Programme sind entweder repräsentativ, d. h. sie untersuchen, in welchem Ausmaß Verbraucherinnen und Verbraucher unerwünschten Stoffen ausgesetzt sein könnten. Oder die Programme sind auf bestimmte Risiken, Vorfälle oder Ereignisse bezogen. Damit ist es möglich, ein Programm auch flexibel und kurzfristig zu erweitern.

Zum Beispiel gab es vor einiger Zeit den zufälligen Fund einer chemischen Substanz in Hühnereiern („Fipronil in Eiern“). Ein solches Vorkommnis führt dazu, dass die betroffenen Eier sofort zurückgerufen und vernichtet werden. Darüber hinaus werden Ställe, Futtermittel, Eier und Eiprodukte im Rahmen eines umgehend bundesweit aufgestellten Untersuchungsprogramms gezielt auf diese Substanz hin kontrolliert.

In die Planung der Programme sind weitere Bundesbehörden involviert, beispielsweise das Bundesinstitut für Risikobewertung. So fließen auch aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse ein.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordiniert als Bundesbehörde diese Kontrollprogramme in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern. Dazu gehört auch, die Ergebnisse der Untersuchungen zu sammeln, auszuwerten und die Daten in Form von Berichten zu veröffentlichen.

Welche Programme zur Lebensmittelkontrolle gibt es?

Langjährig und systematisch beobachten: „Monitoring“

Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände werden regelmäßig auf eine breite Palette gesundheitlich nicht erwünschter Stoffe oder Mikroorganismen untersucht. Das System zur Probenahme ist repräsentativ und erlaubt Rückschlüsse darauf, wie sicher Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände in Deutschland sind.

Nachhaken und schnell reagieren: „Bundesweiter Überwachungsplan“

Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände werden auf Einhaltung rechtlicher Bestimmungen überprüft. Im Fokus stehen bestimmte Stoffe oder Mikroorganismen. Ebenso werden Betriebe inspiziert. Die Kontrollen zielen auch auf Bereiche, in denen Verstöße häufiger oder gefährlicher sind.  

Krankheitserreger systematisch erfassen: „Zoonosen-Monitoring“

Lebende Tiere, Schlachtkörper und Lebensmittel werden gezielt auf bestimmte Krankheitserreger hin untersucht. Diese Erreger könnten von Tieren auf Menschen übertragen werden. Eine solche Übertragung wird als „Zoonose“ bezeichnet. Die gefundenen Keime werden weiter analysiert und auf ihre Resistenz gegenüber Antibiotika untersucht. Das System zur Probenahme ist repräsentativ. So erlaubt es Rückschlüsse, wie sich Zoonoseerreger ausbreiten und tendenziell entwickeln.  

Illegale Substanzen in Tieren und tierischen Lebensmitteln aufspüren: „Nationaler Rückstandskontrollplan“ und „Einfuhrüberwachungsplan“

Lebende Nutztiere und unverarbeitete tierische Lebensmittel wie Fleisch, Milch, Eier, Honig werden auf den illegalen Einsatz verbotener oder nicht zugelassener Stoffe, auf die vorschriftsmäßige Anwendung zugelassener Tierarzneimittel sowie auf Umweltbelastungen kontrolliert. Die Kontrollen erfolgen zielorientiert. Das bedeutet, dass Kenntnisse über örtliche oder regionale Gegebenheiten einfließen. Es wird Hinweisen auf unzulässige oder vorschriftswidrige Tierbehandlungen nachgegangen. Mit dem Einfuhrüberwachungsplan werden aus Nicht-EU-Staaten importierte tierische Lebensmittel untersucht. Neben den Rückstandskontrollen werden sie u.a. auf Zoonoseerreger, Giftstoffe oder radioaktive Belastungen geprüft.

Werden die erlaubten Höchstwerte eingehalten? Nationale Berichterstattung "Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln"

Wenn Pflanzenschutzmittel angewendet werden, lassen sich Rückstände davon in oder auf Lebensmitteln manchmal nicht vermeiden. Daher wird kontrolliert, ob die geltenden Höchstwerte in Lebensmitteln eingehalten werden. Die Kontrollen erfolgen sowohl systematisch und sind repräsentativ, teilweise auch bezogen auf bestimmte Anlässe. Dabei werden Lebensmittel, die in der Vergangenheit aufgefallen sind, besonders häufig kontrolliert. 

Futtermittel unter der Lupe: Lebensmittelsicherheit beginnt im Tierstall

Das mehrjährige „Kontrollprogramm Futtermittel“ der Länder ist risikoorientiert aufgebaut. Bei Futtermittelbetrieben und Tierhaltern werden Inspektionen durchgeführt und auch Futtermittelproben genommen. Diese werden beispielsweise auf unerwünschte Stoffe, verbotene Stoffe und Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oder Verschleppungen von Tierarzneimitteln hin untersucht.

Sicher einkaufen im Internet: „G@ZIELT“ kontrolliert Online-Shops

Auch online verkaufte Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände sowie Tabakerzeugnisse werden kontrolliert. Dabei wird von der länderfinanzierten Zentralstelle „G@ZIELT“ nach risikobehafteten Produkten recherchiert, die die Verbraucher gesundheitlich schädigen oder täuschen können.

Warum gibt es so viele Programme?


Jedes Programm hat einen eigenen Fokus. Einige Programme wurden etabliert, um fachliche Aspekte zu beurteilen, beispielsweise um zu verfolgen, ob und wie sich Krankheitserreger oder Antibiotika-resistente Keime ausbreiten. Andere Programme lassen Rückschlüsse zu, ob und in welchem Ausmaß Verbraucherinnen und Verbraucher unerwünschten Stoffen ausgesetzt sind.

Es werden nicht nur Lebensmittel programmatisch kontrolliert, sondern auch das gesamte Umfeld: Lebensmittel-liefernde Tiere im Stall, deren Futtermittel, die Hygiene und Desinfektion in den Küchen von Gemeinschaftseinrichtungen, das Verpackungsmaterial für Lebensmittel und vieles mehr.

Die Programme sind entweder langfristig und systematisch oder flexibel angelegt. Mit flexiblen Programmen kann kurzfristig auf Ereignisse oder Probleme reagiert werden. So gibt es auch Programme, die eher einer Fahndung gleichen. Man sucht sozusagen nach schwarzen Schafen. Beispielsweise wird auf diese Weise das Internet nach unsicheren, gesundheitlich bedenklichen Lebensmitteln durchsucht oder nach nicht registrierten Lebensmittelhändlern.

Im Gegensatz dazu gibt es langfristig angelegte Programme, die repräsentative Aussagen ermöglichen sollen. Das bedeutet, dass die Ergebnisse von Stichproben Schlussfolgerungen und Hochrechnungen für ganz Deutschland erlauben, so wie bei Bevölkerungsumfragen.

Für jedes Programm gilt jedoch: Die erhobenen Daten müssen vergleichbar (plausibel) sein, unabhängig davon, wann und wo sie erhoben werden. Daher enthalten die bundesweiten Kontrollprogramme zum Teil detaillierte Vorgaben, wie die Untersuchungen durchzuführen sind.

Nach welchen Methoden werden die Lebensmittelproben untersucht?


Die Proben der Lebensmittelkontrollen werden in vielen verschiedenen Laboratorien untersucht. Überall müssen vergleichbare Methoden verwendet werden, damit die Ergebnisse untereinander plausibel vergleichbar sind. Daher verwenden alle Laboratorien standardisierte Verfahren.

Die Methoden werden von den amtlichen Laboratorien oder den nationalen Referenzlaboratorien nach wissenschaftlichen Erkenntnissen entwickelt, nach Bedarf modifiziert und veröffentlicht: „Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren“.

Wie viele Lebensmittelkontrollen werden jährlich vorgenommen?


Im Jahr 2017 beispielsweise haben die Lebensmittelüberwachungsämter der Bundesländer 504.794 Betriebe kontrolliert sowie 370.492 Proben von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt untersucht.

Wo finde ich die Ergebnisse der Untersuchungen?


Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht die Ergebnisse der verschiedenen Programme zur Lebensmittelkontrolle im Internet. Die Daten werden in Berichten zusammengefasst, wie beispielsweise „Monitoring-Bericht“ oder der „Bundesweite Überwachungsplan“. Alle Berichte rund um die Sicherheit von Lebensmitteln finden Sie hier.