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Das Europäische Netzwerk für Amtshilfe und Zusammenarbeit (AAC)

Das Europäische Netzwerk für Amtshilfe und Zusammenarbeit ermöglicht enge Kooperation bei der Durchsetzung von Unionsvorschriften entlang der gesamten Agrar- und Lebensmittelkette, auch wenn kein Gesundheitsrisiko festgestellt wurde.

Was ist das AAC?

Das Netzwerk und Verfahren zur Amtshilfe und Zusammenarbeit (AAC, Administrative Assistance and Cooperation) dient dazu, entlang der gesamten Lebensmittelkette Verstöße gegen Unionsvorschriften mit grenzübergreifender Dimension wirksam, effektiv und schnell zu verfolgen. Das ist nur in enger Zusammenarbeit, Abstimmung und Kooperation der an der Kontrolle von Lebens- und Futtermitteln beteiligten Behörden der Europäischen Union (EU) möglich.

Daher sind zuständige Behörden in den Mitgliedstaaten laut „EU-Verordnung über amtliche Kontrollen“ verpflichtet, sich gegenseitig Amtshilfe zu leisten, zusammenzuarbeiten und Informationen auszutauschen. Die Grundlage dafür bilden verschiedene Onlineplattformen, über die unterschiedliche Fälle, Verstöße und Verfahren länderübergreifend direkt zwischen den betroffenen Behörden gemeldet und weitere Schritte organisiert werden.

Welche Verstöße werden über AAC gemeldet?

Über das AAC-Netzwerk werden Verstöße ohne Gesundheitsgefahr gemeldet. Bei diesen Verstößen unterscheidet man zwischen Fällen, die die Allgemeine Amtshilfe (AA, Administrative Assistance) betreffen und Fälle, die mit betrügerischen und irreführenden Praktiken in Verbindung stehen (FF, Food Fraud). Amtshilfe kann bedeuten, dass die Behörden zweier oder mehrerer Mitgliedstaaten Dokumente austauschen, amtliche Kontrollen (unter Umständen auch gemeinsam) durchführen oder Vertriebswege nicht verkehrsfähiger Produkte ermitteln.

Im Gegensatz dazu gibt es Verstöße, von denen eine ernste Gesundheitsgefahr ausgeht. Informationen zu gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln, Lebensmittelkontaktmaterialien oder Futtermitteln dürfen nicht über das AAC, sondern nur über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) kommuniziert werden.

Unter Umständen kann aus einem ursprünglichen Verstoß im Laufe der Ermittlungen eine RASFF-Meldung mit Gesundheitsgefahr werden.

Wer macht was im AAC?

Abbildung 1: Meldewege AAC Abbildung 1: Meldewege AAC

Alle EU-Mitgliedsstaaten, die Europäische Kommission sowie die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums sind am Netzwerk beteiligt. Über die Europäische Kommission können auch Drittländer über Meldungen informiert werden.

Das AAC-Netzwerk besteht aus verschiedenen Knotenpunkten, so genannten „Kontaktstellen“. In allen Mitgliedstaaten gibt es nationale Kontaktstellen. In Deutschland fungiert das BVL als nationale AAC-Kontaktstelle und bildet den Knotenpunkt für die Weitergabe der Informationen an die zuständigen Überwachungsbehörden in den Bundesländern und ebenso an die Mitgliedsstaaten im AAC-Netzwerk.
Die Europäische Kommission hat eine überwachende Funktion bei der Meldungsbearbeitung.

Zu den Aufgaben des BVL als nationale Kontaktstelle gehört es unter anderem, Meldungen aus den deutschen Bundesländern im sogenannten „Upstream-Verfahren“ zu validieren, zu übersetzen und nach sorgfältiger Prüfung den Sachverhalt an die Kontaktstelle des betroffenen Netzmitgliedes weiterzuleiten. Ebenso werden Meldungen aus den EU-Mitgliedstaaten im sogenannten „Downstream-Verfahren“ übersetzt, geprüft und an die betroffenen Länderkontaktstellen der Bundesländer übermittelt. Liegen dem meldenden Land oder anderen betroffenen AAC-Netzmitgliedern weitere relevante Informationen zum gemeldeten Sachverhalt vor, beispielsweise Ermittlungsergebnisse, werden diese als Folgemeldung übermittelt.

Wie funktioniert das AAC?

Wird ein Produkt im Rahmen einer amtlichen Kontrolle, einer betrieblichen Eigenkontrolle oder durch Verbraucherinnen und Verbraucher beanstandet und verstößt gegen Unionsrecht oder es besteht der Verdacht auf Lebensmittelbetrug, so informiert die Überwachungsbehörde vor Ort zuständige Behörde des Bundeslandes. Diese erstellen anschließend einen AAC-Meldeentwurf.

Um sensible Informationen, wie beispielsweise zur Verfolgung von Straftaten, zu melden, wurden verschiedene Meldekategorien etabliert: Sachverhalte, die der Allgemeinen Amtshilfe (AAC AA) zuzuordnen sind, werden als Verstoßmeldungen im iRASFF übermittelt. Meldungen zu Lebensmittelbetrug werden hingegen als „food fraud notification“ im iRASFF geteilt und stehen nur einem autorisierten Personenkreis zur Verfügung. Jeder AAC-Meldeentwurf enthält alle wesentlichen Informationen zur Identifizierung des Produktes, zu den festgestellten Beanstandungen, zur Produktrückverfolgung und zum Vertrieb sowie zu eventuell bereits ergriffenen Maßnahmen.

Was sind die häufigsten Verstöße?

Der überwiegende Teil der Beanstandungen im AAC bezieht sich auf Kennzeichnungsmängel (Bezeichnung, Nährstoffkennzeichnung, Werbeaussagen, Schriftgrößen, Sprache, Layout, etc.). Als Beispiele für Lebensmittelbetrug lassen sich hier eine falsche Kennzeichnung der Fleischart, der Austausch wertvoller Inhaltsstoffe durch billigere Ersatzstoffe, unzutreffende Gewichtsangaben sowie die fälschliche Verwendung von Bio-Labels anführen. Mehr Informationen zum Thema Lebensmittelbetrug finden Sie hier.

Das AAC in Zahlen

Laut der Europäischen Kommission steigt die Zahl der gemeldeten Sachverhalte im AAC-Netzwerk stetig an. Im Jahr 2021 wurden im AAC AA 2290 Meldungen unter den Netzwerkmitgliedern geteilt. Im Jahr 2022 waren es im AAC AA bereits 2554 Meldungen. Seit Gründung des Netzwerks nutzen v. a. die deutschen Behörden das AAC sehr intensiv. Deutschland war in beiden Jahren europaweit Spitzenreiter beim Erstellen von AAC AA Meldungen (2021: 786; 2022:898).