Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Jahresbericht Lebensmittelbestrahlung 2017

Kontrolle der Lebensmittel auf der Stufe des Inverkehrbringens

Im Jahr 2017 wurden insgesamt 2.854 auf Bestrahlung untersuchte Proben an das BVL gemeldet. Eine Bestrahlung wurde bei 58 Proben nachgewiesen, von diesen waren 23 Proben, d. h. 0,8 % der Gesamtprobenzahl, zu beanstanden. Für die Beanstandungen gab es verschiedene Gründe: 9 Proben wurden nicht zulässig bestrahlt und ebenfalls 9 Proben waren zwar zulässig bestrahlt, aber nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet. Bei weiteren 5 Proben konnte nicht abschließend geklärt werden, ob die Bestrahlung zulässig gewesen war. Dies liegt darin begründet, dass die CEN-Methode EN 1788 nur eine eingeschränkte Aussagekraft besitzt. Sie ermöglicht keine Aussage darüber, ob bei zusammengesetzten Produkten, wie Instant-Nudelgerichten oder Trockensuppen, nur die getrockneten Kräuter und Gewürze bestrahlt wurden oder das gesamte Produkt.

Anteilig an der Gesamtzahl gemeldeter Proben je Lebensmittelgruppe wurden im Jahr 2017 die meisten Beanstandungen in den Lebensmittelgruppen Sonstiges (11,1 % oder 2 Proben), Nahrungsergänzungsmittel (2,5 % oder 5 Proben), Suppen und Saucen einschließlich Nudelinstantgerichte (2,4 % oder 6 Proben), Würzmittel (1,9 % oder 4 Proben), Krustentiere, Schalentiere und sonstige Wassertiere sowie deren Erzeugnisse (0,8 % oder 2 Proben) und getrocknetes Gemüse u. a. Gemüseerzeugnisse (1,8 % oder 2 Proben) gefunden.
Jeweils eine Probe wurde in den Lebensmittelgruppen Tee und teeähnliche Erzeugnisse (0,4 %) und getrocknete Kräuter und Gewürze (0,1 %) beanstandet.

Die meisten Beanstandungen wurden auf eine nicht ordnungsgemäße Kennzeichnung (insgesamt 9 Proben) und auf eine nicht zulässige Bestrahlung (ebenfalls 9 Proben) zurückgeführt. Nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete Proben fanden sich in der Lebensmittelgruppe Sonstiges (11 % oder 2 Proben), den Würzmitteln (1,9 % oder 4 Proben), den Suppen und Saucen einschließlich Nudelinstantgerichte (0,4 % oder 1 Probe), den Krustentieren, Schalentieren und sonstigen Wassertieren sowie deren Erzeugnisse (0,4 % oder 1 Probe) und in getrockneten Kräutern und Gewürzen (0,1 % oder 1 Probe).

Nicht zulässig bestrahlte Lebensmittel fanden sich in den Lebensmittelgruppen Nahrungsergänzungsmittel (2,7 % oder 5 Proben), getrocknetes Gemüse u. a. Gemüseerzeugnisse (1,8 % oder 2 Proben), Tee und teeähnliche Erzeugnisse (0,4 % oder 1 Probe) sowie in Krustentiere, Schalentiere, und sonstige Wassertiere sowie deren Erzeugnisse (ebenfalls 0,4 % und 1 Probe). In nur einer Lebensmittelgruppe konnte die Zulässigkeit der Bestrahlung nicht geklärt werden (Suppen und Saucen einschließlich Nudelinstantsuppen und -gerichte)

Ergebnisse aller Kontrollen auf Behandlung mit ionisierenden Strahlen auf der Stufe des Inverkehrbringens im Jahr 2017. Ergebnisse aller Kontrollen auf Behandlung mit ionisierenden Strahlen auf der Stufe des Inverkehrbringens im Jahr 2017. Als Balken dargestellt werden nur die bestrahlten Proben anteilig aller Proben einer Lebensmittelgruppe. Ergebnisse aller Kontrollen auf Behandlung mit ionisierenden Strahlen auf der Stufe des Inverkehrbringens im Jahr 2017. Als Balken dargestellt werden nur die bestrahlten Proben anteilig aller Proben einer Lebensmittelgruppe. Quelle: BVL

Zum Download: Von den Landesüberwachungsbehörden erhobene und vom BVL zusammengestellte Daten aus dem Berichtsjahr 2017: Ergebnisse der Kontrollen auf der Stufe des Inverkehrbringens von Lebensmitteln.

Kontrolle von Anlagen zur Bestrahlung von Lebensmitteln in Deutschland

Für das Jahr 2017 waren hinsichtlich der Überprüfung von Bestrahlungsanlagen nach Richtlinie 1999/2/EG 2 Kontrollberichte angegeben. Demnach wurden in 2 von insgesamt 4 Bestrahlungsanlagen in Deutschland etwa 318 Tonnen Lebensmittel bestrahlt. Davon waren rund 70,1 Tonnen für die EU bestimmt, der Rest wurde an Drittländer exportiert. Die durchschnittliche absorbierte Dosis wurde für bestrahlte Lebensmittel mit Bestimmung für die EU mit < 10 kGy angegeben.