Wasser – Das Grundnahrungsmittel Nummer eins
Trinkwasser in Deutschland ist ein sehr streng kontrolliertes Lebensmittel und kann daher unbedenklich getrunken werden. Die Grenzwerte müssen vom Verlassen des Wasserversorgungsunternehmens bis hin zu unserem Wasserhahn eingehalten werden. Trinkwasser unterliegt in Deutschland strengsten Kontrollen. Die Anforderungen an die Qualität (frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein) sind durch Gesetze, Richtlinien und Verordnungen festgelegt. Diese müssen von den Wasserversorgungsunternehmen und Überwachungsbehörden beachtet werden.
Jeder Liter Wasser, der unseren Wasserhahn erreicht, muss die strengen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erfüllen, egal ob er später zum Duschen, Kochen oder zum Blumengießen verwendet wird. Eine novellierte Trinkwasserverordnung trat am 24. Juni 2003 in Kraft. Hier sind unter anderem Grenzwerte für mikrobiologische und chemische Parameter festgelegt.
Die wichtigsten Anforderungen:
- Krankheitserreger (beispielsweise Escherichia Coli, Clostridium perfringens) dürfen nicht in Konzentrationen enthalten sein, die zu einer Schädigung der menschlichen Gesundheit führen können.
- Chemische Stoffe wie Nitrat/Nitrit, Pflanzenschutzmittel, Blei, Cadmium und andere dürfen im Trinkwasser nicht in gesundheitsschädlichen Konzentrationen enthalten sein.
- Sofern gesundheitsschädliche Stoffe nicht in der Verordnung genannt sind (z. B. Asbestfasern, Medikamentenrückstände und hormonähnliche Substanzen), im Trinkwasser aber vorkommen, meldet das Wasserversorgungsunternehmen diese Stoffe und ihre Konzentrationen dem zuständigen Gesundheitsamt. Dieses stellt fest, ob die Anforderungen der Trinkwasserverordnung eingehalten sind. Als Bewertungshilfe dient der gesundheitliche Orientierungswert von 0,1 Mikrogramm einer Substanz pro Liter.
Mikrobiologische Parameter | pro 100 Milliliter |
---|---|
Chemische Parameter | pro Liter |
Escherichia coli, Enterokokken, Coliforme Baterien | 0 |
Clostridium perfringens (nur Oberflächenwasser) | 0 |
Nitrat | 50 mg |
Nitrit | 0,5 mg |
Pflanzenschutzmittel | 0,1 µg |
Blei | 10 µg |
Cadmium | 3 µg |
Kupfer | 2 mg |
Nickel | 20 µg |
Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) | 0,1 µg |
In erster Linie sind beim Trinkwasser die Wasserversorgungsunternehmen in der Pflicht, die Gesetze, Richtlinien und Verordnungen genau zu beachten. Seit Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung sind die Vorschriften noch strenger. Die einzuhaltenden Grenzwerte gelten auch für den Wasserhahn des Verbrauchers. Damit sind auch Vermieter und Hausbesitzer in der Pflicht, durch angemessene und intakte Wasserleitungen für eine optimale Qualität des Trinkwassers zu sorgen und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen. Eine aktuelle Analyse des angelieferten Wassers kann man kostenlos beim Wasserwerk anfordern. Manchmal sind die Werte sogar auf der Wasserrechnung angegeben.
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